Kosten

Der Wohnpark St. Elisabeth bietet rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche eine ganzheitliche Versorgung der uns anvertrauten Bewohnerinnen und Bewohnern an. Um dies gewährleisten zu können, werden jährlich im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen die entsprechenden Pflegesätze festgelegt.

Die Pflegesätze für den Wohnpark St. Elisabeth betragen aktuell:

Im Regelfall können Sie erst ab Pflegegrad 2 einen Heimplatz im Wohnpark St. Elisabeth beziehen.

Bei konkreten Fragen wenden Sie sich gerne an uns!

Die Ansprechpartner innerhalb der Einrichtung finden Sie hier.

gültig vom 01.01.2023 – 31.12.2023

Pflegeleistung 72,52 €
Entgeld für Unterkunft 24,99 €
Entgeld für Verpflegung 14,43 €
Investitionskostenanteil 10,81 €
Ausbildungsumlage 0,50 €
Ausbildungszuschlag 4,71 €
Gesamtkosten täglich 127,96 €
   
Gesamtkosten monatlich
(30,42 Tage)
3.892,54 €
abzgl. Leistung der Pflegekasse 770,00 €
   
monatlich zu zahlender Betrag*: 3.122,54 €

* ggfls. Kostenbeteiligung durch Pflegewohngeld oder Sozialhilfe

Heimbewohner:innen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von

  •  5 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
  • 25 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 45 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 70 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate

in einem Pflegeheim leben.

gültig vom 01.01.2023 – 31.12.2023

Pflegeleistung 88,69 €
Entgeld für Unterkunft 24,99 €
Entgeld für Verpflegung 14,43 €
Investitionskostenanteil 10,81 €
Ausbildungsumlage 0,50 €
Ausbildungszuschlag 4,71 €
Gesamtkosten täglich 144,13 €
   
Gesamtkosten monatlich
(30,42 Tage)
4.384,43 €
abzgl. Leistung der Pflegekasse 1.262,00 €
   
monatlich zu zahlender Betrag*: 3.122,43 €

* ggfls. Kostenbeteiligung durch Pflegewohngeld oder Sozialhilfe

Heimbewohner:innen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von

  •  5 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
  • 25 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 45 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 70 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate

in einem Pflegeheim leben.

gültig vom 01.01.2023 – 31.12.2023

Pflegeleistung 105,55 €
Entgeld für Unterkunft 24,99 €
Entgeld für Verpflegung 14,43 €
Investitionskostenanteil 10,81 €
Ausbildungsumlage 0,50 €
Ausbildungszuschlag 4,71 €
Gesamtkosten täglich 160,99 €
   
Gesamtkosten monatlich
(30,42 Tage)
4.897,32 €
abzgl. Leistung der Pflegekasse 1.775,00 €
   
monatlich zu zahlender Betrag*: 3.122,32 €

* ggfls. Kostenbeteiligung durch Pflegewohngeld oder Sozialhilfe

Heimbewohner:innen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von

  •  5 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
  • 25 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 45 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 70 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate

in einem Pflegeheim leben.

gültig vom 01.01.2023 – 31.12.2023

Pflegeleistung 113,11 €
Entgeld für Unterkunft 24,99 €
Entgeld für Verpflegung 14,43 €
Investitionskostenanteil 10,81 €
Ausbildungsumlage 0,50 €
Ausbildungszuschlag 4,71 €
Gesamtkosten täglich 168,55 €
   
Gesamtkosten monatlich
(30,42 Tage)
5.127,29 €
abzgl. Leistung der Pflegekasse 2.005,00 €
   
monatlich zu zahlender Betrag*: 3.122,29 €

* ggfls. Kostenbeteiligung durch Pflegewohngeld oder Sozialhilfe

Heimbewohner:innen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von

  •  5 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
  • 25 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 45 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 70 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate

in einem Pflegeheim leben.

In einem persönlichen Gespräch vor Ort erläutern wir Ihnen gerne die Zusammensetzung der Kosten für einen Heimaufenthalt.

Hier erhalten Sie auch Informationen bezgl. Pflegewohngeld und Sozialhilfe.

Die aktuelle Kostenübersicht können Sie sich hier herunterladen.