Kosten
Der Wohnpark St. Elisabeth bietet rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche eine ganzheitliche Versorgung der uns anvertrauten Bewohnerinnen und Bewohnern an. Um dies gewährleisten zu können, werden jährlich im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen die entsprechenden Pflegesätze festgelegt.
Die Pflegesätze für den Wohnpark St. Elisabeth betragen aktuell:
Im Regelfall können Sie erst ab Pflegegrad 2 einen Heimplatz im Wohnpark St. Elisabeth beziehen.
Bei konkreten Fragen wenden Sie sich gerne an uns!
Die Ansprechpartner innerhalb der Einrichtung finden Sie hier.
gültig vom 01.01.2023 – 31.12.2023
Pflegeleistung | 72,52 € |
Entgeld für Unterkunft | 24,99 € |
Entgeld für Verpflegung | 14,43 € |
Investitionskostenanteil | 10,81 € |
Ausbildungsumlage | 0,50 € |
Ausbildungszuschlag | 4,71 € |
Gesamtkosten täglich | 127,96 € |
Gesamtkosten monatlich (30,42 Tage) |
3.892,54 € |
abzgl. Leistung der Pflegekasse | 770,00 € |
monatlich zu zahlender Betrag*: | 3.122,54 € |
* ggfls. Kostenbeteiligung durch Pflegewohngeld oder Sozialhilfe
Heimbewohner:innen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von
- 5 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
- 25 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
- 45 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
- 70 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate
in einem Pflegeheim leben.
gültig vom 01.01.2023 – 31.12.2023
Pflegeleistung | 88,69 € |
Entgeld für Unterkunft | 24,99 € |
Entgeld für Verpflegung | 14,43 € |
Investitionskostenanteil | 10,81 € |
Ausbildungsumlage | 0,50 € |
Ausbildungszuschlag | 4,71 € |
Gesamtkosten täglich | 144,13 € |
Gesamtkosten monatlich (30,42 Tage) |
4.384,43 € |
abzgl. Leistung der Pflegekasse | 1.262,00 € |
monatlich zu zahlender Betrag*: | 3.122,43 € |
* ggfls. Kostenbeteiligung durch Pflegewohngeld oder Sozialhilfe
Heimbewohner:innen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von
- 5 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
- 25 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
- 45 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
- 70 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate
in einem Pflegeheim leben.
gültig vom 01.01.2023 – 31.12.2023
Pflegeleistung | 105,55 € |
Entgeld für Unterkunft | 24,99 € |
Entgeld für Verpflegung | 14,43 € |
Investitionskostenanteil | 10,81 € |
Ausbildungsumlage | 0,50 € |
Ausbildungszuschlag | 4,71 € |
Gesamtkosten täglich | 160,99 € |
Gesamtkosten monatlich (30,42 Tage) |
4.897,32 € |
abzgl. Leistung der Pflegekasse | 1.775,00 € |
monatlich zu zahlender Betrag*: | 3.122,32 € |
* ggfls. Kostenbeteiligung durch Pflegewohngeld oder Sozialhilfe
Heimbewohner:innen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von
- 5 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
- 25 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
- 45 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
- 70 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate
in einem Pflegeheim leben.
gültig vom 01.01.2023 – 31.12.2023
Pflegeleistung | 113,11 € |
Entgeld für Unterkunft | 24,99 € |
Entgeld für Verpflegung | 14,43 € |
Investitionskostenanteil | 10,81 € |
Ausbildungsumlage | 0,50 € |
Ausbildungszuschlag | 4,71 € |
Gesamtkosten täglich | 168,55 € |
Gesamtkosten monatlich (30,42 Tage) |
5.127,29 € |
abzgl. Leistung der Pflegekasse | 2.005,00 € |
monatlich zu zahlender Betrag*: | 3.122,29 € |
* ggfls. Kostenbeteiligung durch Pflegewohngeld oder Sozialhilfe
Heimbewohner:innen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von
- 5 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
- 25 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
- 45 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
- 70 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate
in einem Pflegeheim leben.
In einem persönlichen Gespräch vor Ort erläutern wir Ihnen gerne die Zusammensetzung der Kosten für einen Heimaufenthalt.
Hier erhalten Sie auch Informationen bezgl. Pflegewohngeld und Sozialhilfe.
Die aktuelle Kostenübersicht können Sie sich hier herunterladen.