Fragen zum Ehrenamt

Welche Erfahrungen kann ich durch das Ehrenamt machen?

Ehrenamt ist eine Chance, mitzuwirken und mitzugestalten, sich persönlich weiter zu entwickeln, neue Menschen kennen zu lernen, seine Fähigkeiten einzubringen. Es ist eine Möglichkeit, Neues zu erfahren, über die Grundfragen des Lebens nachzudenken oder zu merken, dass man von anderen gebraucht wird.

Wie groß ist der Zeitaufwand für eine ehrenamtliche Tätigkeit?

Der Ehrenamtliche entscheidet selbst, wie viel Zeit er für die ehrenamtliche Tätigkeit aufbringen möchte. Eine Absprache mit der Ansprechpartnerin für das Ehrenamt ist dabei sinnvoll. Ehrenamtliche Arbeit steht für freiwillige und unentgeltliche Tätigkeit. Die freiwillig aufgebrachte Zeit im Ehrenamt dient nicht dazu, den finanziellen Lebensunterhalt zu sichern. Geringfügige Beschäftigung ist kein Ehrenamt.

Gibt es einen festen Ansprechpartner, der mich begleitet und einarbeitet?

Ja, es gibt eine feste Ansprechpartnerin, die sie einarbeitet und begleitet. Sie, die Ehrenamtskoordinatorin, arbeitet die Ehrenamtlichen ein und begleitet sie. Es ist uns sehr wichtig, dass unsere Ehrenamtlichen eine gute Einführung in ihre Tätigkeit bekommen.

Erfolgt eine Begleitung während der ehrenamtlichen Tätigkeit?

Die Ansprechpartnerin für das Ehrenamt steht den Ehrenamtlichen jederzeit für Fragen und Probleme zur Verfügung. Sie und die hauptamtlichen MitarbeiterInnen geben Hinweise für den Umgang mit BewohnerInnen des Hauses.

Erhalte ich eine Bescheinigung über meine Tätigkeit?

Auf Wunsch kann ihnen eine Bescheinigung über ihre ehrenamtliche Tätigkeit ausgestellt werden. Zusätzlich wird bei Beginn der ehrenamtlichen Tätigkeit eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Wohnpark St. Elisabeth getroffen, mit genauen Angaben über die Aufgaben und den Zeitraum.

Braucht man für das Ehrenamt eine Erlaubnis des Arbeitgebers?

Diese Erlaubnis muss vorliegen und ist in den meisten Arbeitsverträgen durch Klauseln enthalten. Das heißt: Bevor ein Ehrenamt angetreten wird, sollte beim Arbeitgeber um Erlaubnis gefragt werden.

Ist es möglich, als Arbeitsloser ehrenamtlich tätig zu werden?

Der berufliche Einstieg des/der Arbeitslosen hat Vorrang vor der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Ein Ehrenamt von über 15 Stunden wöchentlich muss der Agentur für Arbeit gemeldet werden. Auch bei der Ausübung des Ehrenamts, besitzt man Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Werden Auslagen, die durch das Ehrenamt entstanden sind, bezahlt?

Hat der Ehrenamtliche Auslagen, die durch die Ausübung seines Ehrenamtes entstanden sind, z.B. Fahrtkosten, Telefon, dann könne diese nach vorheriger Absprache erstattet werden.

Kann ich an Fortbildungen und Vorträgen teilnehmen?

Die Teilnahme an internen Fortbildungen und Vorträgen wird sehr begrüßt. Auch externe Fortbildungen können nach Absprache besucht und die Kosten übernommen werden. Darüber hinaus finden auch Veranstaltungen für Ehrenamtliche im Haus statt.

Kann ich als Ehrenamtlicher an Veranstaltungen, Festen und Ausflügen teilnehmen?

Die Teilnahme von Ehrenamtlichen an Veranstaltungen wird begrüßt. Zur besseren Planung soll dies jedoch zuvor abgesprochen werden.

Ist man als Ehrenamtlicher versichert?

Die Ehrenamtlichen sind über den Wohnpark St. Elisabeth haftpflichtversichert. Für den Fahrweg zur Einrichtung und während der Ausübung der Tätigkeit sind die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen unfallversichert über die Berufsgenossenschaft.

Gibt es eine Schweigepflicht für Ehrenamtliche?

Ehrenamtliche erleben oft, dass ihnen sehr viel Vertrauen entgegen gebracht wird. In Gesprächen erzählen ihnen die BewohnerInnen von ihrem Leben, ihren Sorgen und Problemen und auch ihrem Glück. Ehrenamtliche können zuhören und mit dem Anvertrauten sorgsam umgehen. Weil persönliche Daten und die Intimsphäre geschützt werden müssen, gibt es für Ehrenamtliche ebenfalls eine Schweigepflicht. Diese Schweigepflicht gilt auch für Informationen, die sie von hauptamtlichen Mitarbeitern und aus der Dokumentation erhalten.

Wie findet der Ehrenamtliche seine passende Tätigkeit?

Wenn der Ehrenamtliche noch nicht genau weiß, wo und wie er sich engagieren möchte, hilft die Ansprechpartnerin für das Ehrenamt, die richtige Tätigkeit zu finden.

Wie ist die Zusammenarbeit von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter/innen geregelt?

Uns ist die gute Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen und hauptamtlichen MitarbeiterInnen sehr wichtig. Ehrenamtliche arbeiten neben, bzw. zusätzlich zu unseren hauptamtlichen MitarbeiterInnen. Durch die Tätigkeit findet ein regelmäßiger Austausch zwischen beiden statt.

Wie kann ich die ehrenamtliche Tätigkeit beenden?

Auch wenn uns die Arbeit von Ehrenamtlichen sehr am Herzen liegt, können Ehrenamtliche zu jeder Zeit ihre Tätigkeit im Antoniushaus beenden. Eine Information/Gespräch mit der Ehrenamtskoordinatorin genügt.